Behindertenparkausweise verlieren Gültigkeit
Berlin. Die Europäische Union (EU) hat zum 01.01.2001 europaweit einen EU-einheitlichen Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde eingeführt.
Nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren verlieren die bisherigen dunkelblauen Parkausweise (ohne Lichtbild und Unterschrift) nach dem 31.12.2010 ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für unbefristet erteilte Parkausweise.
Wer noch im Besitz eines „alten“ Parkausweises ist, sollte diesen gegen einen neuen EU-Parkausweis umtauschen. Für Auskünfte und Fragen zu den Formalitäten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf, Frau Baumgarten und Frau Klinker, telefonisch unter 030/90294-2935 bzw. 2936 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung folgende Unterlagen erforderlich sind:
• aktuelles Passfoto
• Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
• Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „a G“ oder „BI“ (Vorder- und Rückseite)
• Kopie der ersten Seite des letzten Bescheides des Versorgungsamtes, woraus die Merkzeichen „a G“ oder „Bl“ hervorgehen.
Hinweis: Nach einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung im September 2009 erhalten auch Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie auf Antrag einen EU-Parkausweis.
(Bezirksamt Reinickendorf)
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