Bildungs- und Teilhabepake für Kinder
Berlin. Seit dem 01.04.2011 können Eltern für Kinder zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Hierfür muss für die Kinder der sogenannte "berlin-pass" ausgestellt werden.
Eltern, die Grundsicherung für Erwerbslose nach dem SGB II, Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können diese zusätzlichen Leistungen beantragen. Unter anderem gehören zu diesen Leistungen die Übernahme der Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas, die Lernförderung und Schul- und Kitaausflüge.
Für die Ausstellung des „berlin-passes“ ist ein Passfoto der Kinder erforderlich. Bei Antragstellung sollte daher unbedingt ein Foto beigefügt werden. Somit kann ein zusätzlicher Aufwand oder auch zusätzliche Wege für das Nachreichen vermieden werden. In den kommenden Tagen werden die noch fehlenden Fotos vom Sozialamt bzw. von der Wohngeldstelle nacherbeten. Die betreffenden Eltern können zur Beschleunigung der Bearbeitung Fotos auch von sich aus nachreichen.
Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die, für die Leistungen gewährende, Verwaltungsstelle. Antragsformulare sind im Foyer des Sozialamtes in der Galenstr. 14, sowie im Internet unter http://www.berlin.de/rbmskzl/bildungspaket erhältlich.
(Bezirksamt Spandau)
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