Bleiberecht für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe verlängert
Berlin. Der Senat hat heute mitgeteilt, dass das Bleiberecht für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe verlängert wurde.
Für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe bis zum 31. Dezember 2009 wurde das Bleiberecht um zwei Jahre verlängert. Das betrifft in Berlin 1.465 Personen. Sie mussten eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• Sie haben am 31. Dezember 2009 mindestens die letzten sechs Monate
halbtags gearbeitet. Oder: Sie konnten bis Ende Januar 2010 für die
folgenden sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft
nachweisen.
• Sie haben seit dem 7. Juli 2007 ihre Schul- und Berufsausbildung
einschließlich Studium erfolgreich abgeschlossen oder absolvieren
zurzeit eine Berufsausbildung.
• Sie können glaubhaft nachweisen, dass sie sich ernsthaft um
Erwerbstätigkeit zur Versorgung ihrer Familie bemüht haben. Außerdem
muss die Annahme gerechtfertigt sein, dass sie nach den zwei Jahren
Verlängerung ihren Lebensunterhalt selbstständig durch Arbeit
bestreiten können.
Rechtliche Grundlage ist § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
Der Senat hat heute einen entsprechenden Bericht von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting beschlossen. Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.
Die „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ war 2007 befristet bis zum 31. Dezember 2009 eingeführt worden, um lange in Deutschland lebenden und bis dahin nur geduldeten Ausländerinnen und Ausländern eine Chance zur Aufnahme einer Arbeit und damit für einen dauerhaften Aufnahmestatus zu geben. Die jetzige Verlängerung um zwei weitere Jahre soll dazu beitragen, dass noch mehr Betroffene diese Chancen nutzen können.
Die Innenministerkonferenz der Länder hat die genannten Regelungen am 4. Dezember 2009 einvernehmlich mit dem Bundesministerium des Innern beschlossen. Berlins Innensenator Körting hat wesentlich zu diesem Beschluss beigetragen.
Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat aufgefordert, sich mit einer Bundesratsinitiative für Ausländer und Ausländerinnen mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz einzusetzen. Sie sollten eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive erhalten, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt bis Ende 2009 noch nicht aus eigenen Mitteln sichern konnten.
(Redaktion)
Hmmm...
Ich frage mich, wie kommen diese Menschen überhaupt in unser Land HINEIN, wenn sie keinen Job haben ?
Das bedeutet ja, dass sie DIREKT IN DIE SOZIALKASSEN einwandern. Gibt es hierfür genaue Zahlen in € ? Wundert sich da noch einer, wieso die Steuern erhöht werden und die Krankenkassenbeiträge steigen ?
Ich wette, wir haben millionen von arbeitsunwilligen ( und oftmals kriminellen ) Migranten ( speziell aus türkisch/arabischem Raum) in Deutschland, die wir mit unseren Steuern alimentieren, obwohl sie dieses LAnd mit seinen Werten und seiner Demokratie entschieden ablehnen.
Glaubt ihr nicht ? Macht doch mal einen Ausflug nach Berlin :)
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