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 17.10.2011  13:58 Uhr
 FLUGHAFENANZEIGE

Erweiterte Flugzeiten für den Flughafen Berlin-Schönefeld

Berlin. Das Urteil ist gefallen. Durchschnittlich 77 Flüge dürfen weiterhin in den sogenannten Randzeiten abends zwischen 22 und 24 Uhr und morgens zwischen 5 und 6 Uhr auf dem Flughafen Schöneberg starten und landen.

 Das beschloss das Bundeverwaltungsgericht diese Woche und lehnte damit Klagen von Anwohnern und der Gemeinde ab, die ein generelles Nachtflugverbot gefordert hatten.

In den Zeiten bis 24 Uhr und morgens ab 5 Uhr dürften somit jetzt maximal 103 zusätzliche Flüge starten und landen, womit die Lärmschutzinteressen der Anwohner damit ausreichend berücksichtigt seien, so das Gericht.

Ein wegweisendes Urteil

Einen „Meilenstein“ nannten die Betreiber des Flughafens das Urteil. Wer im internationalen Wettbewerb mithalten wolle, müsse eben auch nachts den Fluggästen die Möglichkeit bieten, in die Welt zu starten und umzusteigen, und dürfe nicht bereits am mittleren Abend die Lichter ausschalten. Letztlich hingen an der Entscheidung auch eine Menge Arbeitsplätze und eine große Wirtschaftskraft. Ziel ist es, den Flughafen im brandenburgischen Schönefeld, der die bestehenden Flughäfen in Tegel und Schönefeld sowie den schon länger geschlossenen Flughafen Tempelhof künftig ersetzt, sowohl auf nationaler, wie auch internationaler Ebene hoch zu positionieren. Nach Frankfurt und München soll Berlin Schönefeld somit zum drittgrößten Flugverkehrsknotenpunkt werden.

Urlauber und andere Fluggäste aus der Umgebung sollen mit dem neuen Flughafen ein Tor zur Welt geboten bekommen. Zum Beispiel auch per Park & Fly sollen sie – wenn sie am späten Abend ankommen - die Möglichkeit haben, nicht erst ausgehend vom Hotel Berlin Schönefeld am nächsten Morgen zu verlassen, sondern zu so gut wie jeder Zeit direkt weiterzufliegen. Berlin Schönefeld soll ein Tor zur Welt sein und für den Flugverkehr das größte in Norddeutschland.

Die Gegner

Während Befürworter von einem „Meilenstein“ sprechen, sind die Einwohner entsetzt und können das Urteil nicht ganz fassen. So sei es eine „Katastrophe“, vor allem deshalb weil in der Folge damit zu rechnen sei, dass auf immer mehr Flughäfen zukünftig nur noch die verkürzte Nachtruhe eingehalten würde. Somit sei dieses Urteil tatsächlich wegweisend, ihrer Meinung nach jedoch in eine falsche Richtung. Denn die wirtschaftlichen Interessen würden hier über die der Anwohner und deren Bedarf an Nachtruhe gestellt werden. Eine Zeit von fünf Stunden, in der keine Flüge gehen, sei viel zu kurz, vor allem wenn man dazu noch bedenke, dass Ausnahmen immer noch dazu kämen.
Der Bürgerverein Berlin Brandenburg will deshalb das Urteil auch nicht akzeptieren und kündigte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündigung an, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Berufung einlegen wollen.


 

(Redaktion)

 



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