EU-Tierversuchsrichtlinie nach der Abstimmung im Verbraucherschutzausschuss
Berlin. Trotz über 5.000 Unterschriften und einer Demonstration am Reichstag hat der Verbraucherschutzausschuss des Bundestags gegen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gestimmt.
Der Antrag hatte weitreichende Verbesserungen in der EU-Tierversuchsrichtlinie gefordert. Nun liegt das Schicksal der Versuchstiere in den Händen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner.
Die Kernforderungen der Tierschützer zur EU-Tierversuchsrichtlinie sind einleuchtend: Bevor Tierversuche genehmigt werden, muss deren ethische Vertretbarkeit geprüft werden, Alternativen zu Tierversuchen müssen deutlich gefördert und rasch anerkannt werden und schließlich müssen die Mitgliedsstaaten auch weiterhin Tierschutzstandards festlegen dürfen, die über die europäischen Mindeststandards hinausgehen. Letzteres
sieht auch das Europarecht mit dem in Art. 5 Abs. 3 des EG-Vertrags verankerten Subsidiaritätsprinzip vor.
Dafür, dass sich diese selbstverständlichen Forderungen nicht im aktuellen Entwurf der EU-Tierversuchsrichtlinie wieder finden, sieht die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt vor allem das von Annette Schavan geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Verantwortung, das sich offensichtlich für Verschlechterungen zu Lasten
der Versuchstiere eingesetzt und damit die Bemühungen des von Ilse Aigner geführten Verbraucherschutzministeriums für mehr Tierschutz unterlaufen hat. Ende letzten Jahres ist Tierschützern ein vertrauliches Schreiben aus dem Forschungsministerium zugespielt geworden, das diesen Vorwurf erhärtet.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt fordert nun Ministerin Aigner und das Verbraucherschutzministerium auf, die Mitarbeiter von Ministerin Schavan von weiteren Verhandlungen auszuschließen und die Kernforderungen nach der Prüfung der ethischen Vertretbarkeit, der raschen Anerkennung von Tierversuchs-Alternativen sowie der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eigenständig zu verfolgen.
(Redaktion)
Der jetzt vorliegende Entwurf ist zur Förderung von Alternativen zu den irreführenden und auf den Menschen schlecht übertragbaren Tierversuchen leider nicht geeignet. Alternativmethoden sind oft aussagefähiger udn sparen zudem Kosten - mehr Forschung könnte so möglich sein.
Mit ihrem einseitigen Festhalten an der unzuverlässigen Tierversuchs-Methode erweist sich die CDU-FDP-Koalition einmal mehr als fortschrittsfeindlich. Welcher Anreiz besteht denn für die Entwicklung neuer Methoden, wenn zur Durchsetzung derselben ein europäischer Schulterschluss erforderlich ist?
Zudem wird negiert, dass auch der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz steht, was auch mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen wurde! Auch unser Tierschutzgesetz wird missachtet, denn vorhandene Alternativmethoden werden so nicht automatisch auch angewandt!
Es bleibt zu hoffen, dass die für den Tierschutz zuständige Ministerin, Frau Aigner, wenigstens einige Nachbesserungen vornimmt, denn die Zahl der Tierversuche ist enorm angestiegen!
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