Neue Bauordnung für Berlin: Werbung im öffentlichen Raum geregelt, Klimaschutz verstärkt
Berlin. Der Berliner Senat hat mitgeteilt, dass die Bauordnung für Berlin geändert werden solle. Ziel sei es, den Wildwuchs von Großflächenwerbung zu verhindern. Gleichzeitig solle eine stadtbildverträgliche Werbung an Baugerüsten weiterhin möglich sein.
Zukünftig bedarf es für zeitlich befristete Werbung – auch an Baugerüsten – einer Genehmigung. Des Weiteren soll solche vorübergehende Werbung wieder dem Verunstaltungsgebot unterworfen werden. Außerdem darf an Baugerüsten künftig nur noch höchstens sechs Monate geworben werden. Kleinere Werbung bis 1 m² Ansichtsfläche und an der Stätte der Leistung auch bis 2,5 m² bleibt weiterhin verfahrensfrei.
Der Senat hat heute den von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes zur Kenntnis genommen. Er wird nun dem Rat der Bürgermeister unterbreitet.
In der jüngeren Vergangenheit konnte man zunehmend großflächige Werbung im Stadtbild beobachten. Insbesondere an Baugerüsten wird immer häufiger geworben, auch ohne erkennbare Bautätigkeit. So ist an dem Gebäude der Komischen Oper, Unter den Linden, seit Jahren an der Fassade Richtung Brandenburger Tor ein Gerüst angebracht, das ganz offensichtlich nur für Werbezwecke missbraucht wird. Auch am Straußberger Platz war ein eigens um den Brunnen aufgestelltes Gerüst ausschließlich für Werbezwecke errichtet worden, die dort angebrachte außergewöhnlich großflächige Werbung dominiert in nicht hinnehmbarer Form die Umgebung. In manchen Fällen wie am Potsdamer Platz muss man den Eindruck haben, dass Investitionen nicht getätigt werden, weil mit Fassadenwerbung mehr zu verdienen ist.
Seit 2005 bestimmt die Bauordnung für Berlin, dass zeitlich befristete Werbung – beispielsweise an Baugerüsten – nicht beantragt und genehmigt werden muss. Gleichzeitig fällt großflächige Werbung an Baugerüsten nicht unter das geltende Verunstaltungsverbot. Dieses Verunstaltungsverbot bezieht sich auch auf kulturelle Bauten, die einzig zu Werbezwecken verhüllt werden, oder auf eine Werbung, die so auffällig ist, dass sie sich ästhetisch nicht in die Umgebung einpasst, sondern diese dominiert. Künftig werden jedoch Werbeanlagen auf ihre ggf. verunstaltende Wirkung geprüft. Die Entscheidung, welche Werbung verunstaltend ist und deshalb nicht genehmigt werden kann, treffen die bezirklichen Bauaufsichtsämter.
So könnte z.B. eine als extrem dominant und provokativ empfundene Werbung zukünftig verboten werden. Eine Werbeanlage ist dann verunstaltend, wenn das Maß der bloßen Unschönheit weit überschritten ist. Hierbei wird das Urteil eines Betrachters mit durchschnittlichem Ästhetikempfinden zugrunde gelegt. Die Werbeanlage soll nicht das Erscheinungsbild der Umgebung beeinträchtigen.
Investitionen in Energieeffizienz erleichtern
Des Weiteren gibt es mit der neuen Bauordnung für Berlin Änderungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. So sollen künftig nachträgliche Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden erleichtert werden. Beispielsweise müssen Außenwandbekleidungen, die der Wärmedämmung dienen, nicht mehr durch Verfahren der Bauaufsicht begleitet werden. Dies betrifft Häuser bis zu einer Höhe von 22 Metern (Hochhausgrenze).
Neuregelung für Abfallschächte in Gebäuden
Eine weitere Änderung der Bauordnung für Berlin betrifft die gängigen Abfallschächte in Gebäuden (Müllschlucker). Sie sollen bis Ende des Jahres 2013 stillgelegt werden müssen, wenn sie keine Mülltrennung ermöglichen. Diese nach Abfallrecht bestehende Trennpflicht ist bei den meisten Abfallschächten nicht gegeben. Sind allerdings technische Maßnahmen vorhanden, die gewährleisten, dass der Müll getrennt wird, dürfen auch danach noch Abfallschächte betrieben werden. Diese Regelung dient dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
(Redaktion)
Ab 2013 soll gemäß Bauordnung nicht nur der Einbau sondern auch der Betrieb vorhandener Müllabwurfanlagen verboten sein. Dieses Verbot halte ich für äußerst fragwürdig. Ich bwohne in einem 11-geschossigen Plattenbau. Auf jeder Etage gibt es eine Müllabwurfstelle in einem mit einer tür verschließbaren Raum, in dem auch ein gelber Sack bereit steht. Container für Papier und Glas befinden sich außerhhalb des Gebäudes. Nach meinen Beobachtungen trennen die Mieter ihre Abfälle, was bei diesem System auch sehr einfach ist. Ab 20113 wir sich dann wohl mancher Mieter überlegen, ob er wegen Restmüll und Verpackungsmüll extra ins Erdgeschoss fährt oder nicht lieber den Verpackungsmüll mit in den Mülleimer wirft. Sind die Konsequenzen des Müllschluckerverbots wirklich gründlich bedacht und quantitativ bewertet worden? Anstelle der Schwerkraft benutzen wir dann Elektroenergie für den Mülltransport; in einem Haus mit 33 Mietparteien fallen bestimmt 15 - 30 zusatzliche Fahrten mit dem Fahrstuhl an. Es gibt aber auch Häuser mit mehr als 20 Etagen! Was bedeuten diese Müllfahrten für die Sauberkeit und Hygiene? Vor allem fürchte ich aber eine deutlich schlechtere Abfalltrennung. Die Unbequemlichkeit des neuen Systems ist auch ein Faktor, der zu bedenken, wenn auch nicht in Zahlen zu bemessen ist. Schließlich sind viele ältere Menschen davon betroffen. Ich halte eine Revision des Beschlusses zur Novellierung der Bauordnung für dringend erforderlich.
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