Rollstuhlgerechter Umbau
Berlin. Wer durch einen Unfall oder durch altersbedingte Schwäche auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wird sich im eigenen Heim schnell unwohl fühlen - eine Reihe von Hindernissen erschweren das alltägliche Leben und überall sind kleine und große Hürden, die nur mittels Baumaßnahmen behoben werden können.
Doch die häufig kostspieligen Baumaßnahmen müssen nicht alleine getragen werden, sondern werden von der Pflegeversicherung mit finanziert.
Eigenheim umgestalten
Wer trotz des Rollstuhls nicht aus dem Eigenheim ausziehen möchte, muss sich auf eine Reihe an Umbauvorhaben gefasst machen, die selbstverständlich auch mit einigen Kosten verbunden sind. Umso besser, wenn man frühzeitig abschätzen kann, welche Mittel dafür benötigt werden und was gefördert wird. Denn der Gesetzgeber hat genau geregelt, welche Maßnahmen selbst getragen werden müssen und ab wann die Pflegeversicherung greift.
Finanzierung garantiert
Der Pflegebedürftige trägt demnach einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten, die Höhe darf jedoch 50 Prozent der Eigeneinnahmen im Monat oder einen Gesamtwert von 2.557 Euro nicht übersteigen. Dabei werden die Einnahmen weiterer Angehöriger im Unterschied zu anderen Fördermaßnahmen nicht berücksichtigt, diese müssen also nicht fürchten, zur Kasse gebeten zu werden. Umbaumaßnahmen können in sämtlichen Bereichen im und am Haus oder der Wohnung anfallen. Neue Bodenbeläge, Änderung von Lichtschaltern und Steckdosen, Fenstergriffe, Armaturen und vieles mehr muss in die passende Höhe gebracht werden. Dazu werden Einstiegshilfen für die Badewanne oder das WC benötigt, Bettzugänge geschaffen werden und Schwellen am Boden entfernt werden.
Eine weitere wichtige Maßnahme ist bei mehrstöckigen Gebäuden auch ein entsprechender Lift. Ein Rollstuhllift ermöglicht es, die Stufen zur Haustür und die Treppe im Inneren des Gebäudes zu überwinden, was sonst unmöglich wäre. Der Einbau ist jedoch recht unkompliziert, nachdem einmal Maß genommen wurde, können wenige Wochen später Lieferung und Installation erfolgen.
Und auch diese Maßnahme ist förderfähig, darüber hinaus gibt es seitens der Herstellerfirmen weitreichende Angebote, die neben einer fairen Finanzierung sogar eine dauerhafte Leihgabe ermöglichen, so dass sich garantiert jeder eine solche Liftanlage leisten kann.
Barrierefreiheit garantiert
Angebracht werden können sie sowohl an geraden als auch an gedrehten Treppengeländern. Auch Mehrfamilienhäuser können damit ausgestattet werden, vorausgesetzt es ist ausreichend Platz im Treppenaufgang vorhanden. Zum Treppenlift gehört eine entsprechende Fernbedienung, die idealerweise stets am Körper getragen wird. Mit dieser lässt sich der Lift aus dem jeweils anderen Stockwerk holen und bequem auffahren, innerhalb weniger Sekunden erreicht man so die andere Etage. Ein Komfort, der jedem Rollstuhlfahrer Freiheit in den eigenen vier Wänden garantiert.
(Redaktion)
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