UVB warnt vor negativen Folgen des Berliner Vergabegesetzes
Berlin. Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) hat vor den negativen Folgen des Berliner Vergabegesetztes gewarnt.
Das Gesetz wird heute dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt.
Dazu sagte UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck: „Wenn Unternehmen künftig öffentliche Aufträge erhalten wollen, müssen sie sich zur Einhaltung zahlreicher sachfremder Zusatzauflagen verpflichten. Das fördert überflüssige Bürokratie und verhindert wirtschaftliches Handeln. Das Prinzip der effizienten Verwendung von Steuergeldern wird hierbei vollkommen ausgeblendet.“
Verstärkt wird diese Wirkung auch durch die Vorgabe eines Mindestlohns. In der Folge werden Vergaben in Berlin zukünftig spürbar teurer.
Weiter kritisierte Amsinck, die Regelung zur Erhöhung des festgesetzten Mindestlohns: „Hierzu wird der Senat durch bloße Rechtsverordnung am Parlament vorbei ermächtigt. Als Begründung für diese Verordnung wird lediglich ein Hinweis auf einen angeblichen wirtschaftlichen und sozialen Bedarf benötigt. Damit werden willkürlichen Erhöhungen ohne eine Einbeziehung von Sozialpartnern und zuständigen Tarifvertragsparteien Tür und Tor geöffnet.“
(Redaktion)
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