Wenn Mitarbeiter nicht mitarbeiten
Berlin. Als Mitarbeiter eines Unternehmens ist man den Zielen der Firma unterstellt und dazu angehalten ihnen zu dienen.
Durch seine Arbeit soll man die wirtschaftlichen Ziele unterstützen, bereitgestellte Arbeitsmittel und Ressourcen optimal und gewissenhaft nutzen und so zum Erfolg der Firma beitragen. Doch nicht jeder Mitarbeiter hält sich an diese eigentlich selbstverständlichen Prämissen.
Im Dienste der Firma?
Durch betrügerisches Verhalten in Form von falschen Arbeitszeitangaben oder Spesenabrechnungen von Außendienstmitarbeitern, sowie Tätigkeiten während der Arbeitszeiten, die eigenen Zwecken dienen oder sogar denen des Arbeitgebers zuwiderlaufen, entsteht vielen Firmen finanzieller Schaden. Auch durch unberechtigte Krankmeldungen, sogenannte Blaumacher, entstehen deutschen Unternehmen jährlich Unsummen an Kosten. Gerade für Kleinunternehmer und Mittelständler können diese zusätzlichen finanziellen Belastungen oder Einnahmeausfälle regelrecht existenzgefährdend werden. Um die betrügerischen Mitarbeiter zu entlarven und die Haftung für die Schäden übertagen zu können, bedienen sich Unternehmer daher immer öfter der Dienste einer Wirtschaftsdetektei. Arbeitsrechtlich relevante Verstöße können nachgewiesen werden, indem die Detektive die betreffenden Verdächtigen observieren und verdeckt im Umfeld ermitteln. Bis zur Erhärtung der Beweislage dahingehend, dass sie auch einer gerichtlichen Überprüfung der Schuldfrage standhalten würden, verfolgen sie die Verdachtsperson unauffällig und dokumentieren alle Aktivitäten der Zielperson. Kombiniert mit dem gerichtsrelevanten Beweismaterial sind es vor allem die Zeugenaussagen der betreffenden Ermittler, die vor Gericht die Vorwürfe des Arbeitgebers rechtsgültig untermauern können.
Jeder Fall ist anders
Mitarbeiter solcher Detekteien könnten mit den unterschiedlichsten Anekdoten ihrer Ermittlungsarbeiten ganze Abende füllen. Besonders häufig ist das Phänomen, dass sich Mitarbeiter krankschreiben lassen, dann aber ungeniert einer zweiten Beschäftigung nachgehen, die häufig noch als Schwarzarbeit zu bezeichnen ist, oder sich privaten Zwecken widmen. Auch Außendienstmitarbeiter fallen häufig durch eine großzügige Auslegung ihrer Kernarbeitszeit und durch das Verfolgen eigener, auch geschäftlicher Termine während ihrer Außendiensttouren auf. Auch Absprachen mit Kunden oder geschäftliche Vorgänge, die in Konkurrenz zur eigenen Firma ausgeübt werden, sind häufige Vergehen. Unter "schwerwiegendes Fehlverhalten" fällt sicher auch die Annahme von Schmier- und Bestechungsgeldern, selbst dann wenn der Firma dadurch kein wirtschaftlicher Schaden zugefügt würde.
Dem Arbeitgeber ist es kaum möglich, die Einhaltung aller Regeln ganzheitlich zu überwachen. Wirksame Instrumente gibt es kaum. Über die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, einem Fahrtenschreiber sowie einer engmaschigen Dokumentation der Tätigkeiten während der Arbeitszeit hinaus, sind dem Chef die Hände gebunden. Manipuliert der Mitarbeiter auch diese Überprüfungswerkzeuge, ist der Unternehmer quasi machtlos. Wer eine Wirtschaftsdetektei beauftragt, kann übrigens in vielen Fällen sogar die Kosten dem untreuen Mitarbeiter in Rechnung stellen, wenn dessen betrügerische Machenschaften vor Gericht nachgewiesen wurden.
(Redaktion)
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- 23.05.
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